Tipps zu Reisemängeln

  • Schnelles Handeln
    Enttäuschte Urlauber, die ihrem Ärger Luft machen und vom Reiseveranstalter einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückfordern oder Schadenersatz verlangen wollen, sollten sofort zu Stift und Papier greifen: Alle Forderungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich festgelegtem Reiseende beim Veranstalter vorliegen. Voraussetzung für eine Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz ist allerdings, dass die Mängel beim Reiseleiter am Urlaubsort angezeigt worden sind.
  • Einschreiben mit Rückschein
    Reklamieren sollten Urlauber unbedingt schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Buchungsnummer, Reisezeit und Ziel dürfen in dem Brief ebenso wenig fehlen wie eine genaue Beschreibung der Mängel. Besonders wichtig: Der Kunde muss in dem Schreiben seine Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz ausdrücklich geltend machen.
  • Zeugenaussagen
    Auch sollten vorhandene Belege wie Fotos, Bestätigungen des örtlichen Reiseleiters und gegebenenfalls Zeugenaussagen beigefügt werden. Am besten wird dem Veranstalter zur Bearbeitung eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Ratsam ist zudem, zur „Beweissicherung" Kopien aller Unterlagen anzufertigen.
         Quelle: Verbraucherzentrale BaWü, BrdBg, NRW - http://www.vzb.de/