- Schnelles
Handeln
Enttäuschte
Urlauber, die ihrem Ärger Luft machen und vom Reiseveranstalter
einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückfordern oder
Schadenersatz verlangen wollen, sollten sofort zu Stift und
Papier greifen: Alle Forderungen müssen
innerhalb eines Monats nach vertraglich festgelegtem Reiseende
beim Veranstalter vorliegen. Voraussetzung für eine Minderung
des Reisepreises oder Schadenersatz ist allerdings, dass die
Mängel beim Reiseleiter am Urlaubsort angezeigt worden
sind.
- Einschreiben
mit Rückschein
Reklamieren
sollten Urlauber unbedingt schriftlich und per Einschreiben
mit Rückschein.
Buchungsnummer, Reisezeit und Ziel dürfen in dem Brief
ebenso wenig fehlen wie eine genaue Beschreibung der Mängel.
Besonders wichtig: Der Kunde muss in dem Schreiben seine Ansprüche
auf Minderung bzw. Schadenersatz ausdrücklich geltend machen.
- Zeugenaussagen
Auch sollten
vorhandene Belege wie Fotos, Bestätigungen des örtlichen
Reiseleiters und gegebenenfalls Zeugenaussagen beigefügt
werden. Am besten wird dem Veranstalter
zur Bearbeitung eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Ratsam
ist zudem, zur Beweissicherung" Kopien aller Unterlagen
anzufertigen.
Quelle: Verbraucherzentrale BaWü, BrdBg, NRW - http://www.vzb.de/
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