Hier einige Tipps zum Thema Reiserecht.
Mehr darüber erfahren Sie über die Links im Service-Thema "Reiserecht".
- Wenn bei einer Flugreise nach dem
Flug Ihre Koffer verschwunden sind, zählt nicht der Wert
des Inhalts sondern es wird nach Gewicht gezahlt. Die Höhe
der Zahlung kann je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein.
- Sollten Sie auf dem Flughafen Ihre
Koffer verlieren oder diese gestohlen werden, setzen Sie sich
sofort mit Ihrer Fluggesellschaft zusammen und lassen Sie sich
eine Bescheinigung geben.
- Werden Sie bei einem Nickerchen
im Zug bestohlen, muß die Versicherung trotzdem bezahlen.
- Sollten Sie im Ausland bestohlen
werden und der Landessprache nicht mächtig sein, nehmen Sie
einen Übersetzer oder einen Bekannten der die Sprache spricht
mit zur Polizei.
- Wenn Sie Probleme haben und nicht
mehr weiter wissen, wenden Sie sich an das nächste Konsulat.
- Bei Problemen ist auch die Fluggesellschaft
oder der Reiseveranstalter ein guter Ansprechpartner.
- Sollte in Ihrem Reiseland Krieg
ausbrechen oder es einen ähnlich zwingenden Grund für
Ihre vorzeitige Heimreise geben, so übernehmen in den meisten
Fällen die Reiseveranstalter die Kosten.
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